CLUBORDNUNG

des 
 
UTC  Pfaffstätten 

 I.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Jedes Mitglied hat sich über die Bestimmungen der Clubordnung zu informieren und diese zu beachten.
    Kinder sind von den Erziehungsberechtigten über die folgenden Bestimmungen zu unterrichten.
    Für die Einhaltung der Bestimmungen ist daher der Erziehungsberechtigte verantwortlich.
  2. Jedes am Platz anwesende Sektionsmitglied ist berechtigt und verpflichtet, für die Einhaltung der
    Clubordnung zu sorgen und verbindliche Entscheidungen zu treffen. 
  3. Ungeachtet dessen steht jedem betroffenen Mitglied das Recht zu, gegen derartige Entscheidungen eine schriftliche Beschwerde an die Sektionsleitung einzubringen, die in ihrer nächsten Sitzung darüber zu befinden hat. 
  4. Verstöße gegen die Clubordnung sowie Nichtbeachtung einer Entscheidung eines Sektionsleitungsmitgliedes hat die in der Geschäftsordnung und den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Sanktionen zur Folge.

II.
 
Benützung der Clubanlage

  1. Die Benützung der Clubanlage ist, sowie die nachstehenden Bestimmungen keine Sonderregelung
    treffen, lediglich Mitgliedern gestattet. Der Aufenthalt von Kleinkindern auf den Spielplätzen ist nicht
    gestattet. Über Aufforderung durch ein Sektionsleitungsmitglied ist die Mitgliedschaft nachzuweisen. 
  2. Der Clubbetrieb beginnt um 6.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens um 21.00 Uhr.
  3. Jedes Mitglied hat auf strengste Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. 
  4. Es ist nicht gestattet, Radioapparate, Plattenspieler oder Tonbandgeräte in der Clubanlage in Betrieb zu nehmen, soweit es sich nicht um clubeigene Einrichtungen handelt.
  5. Der Club übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Vermeidung von Unfällen zu beaufsichtigen.
  6. Die Spielanlage darf nur mit korrekter Tenniskleidung betreten werden. Das Spielen ist ausnahmslos nur mit Tennisschuhen gestattet. Sportschuhe mit gerippter Sohle sowie Straßenschuhe sind verboten. 
  7. Wäschestücke dürfen über Nacht nicht auf dem Clubgelände hängen- oder liegengelassen werden.
  8. Das fallweise Mitbringen von Gästen, die die Tennisplätze nicht benützen (daher auch nicht betreten), ist grundsätzlich zulässig, jedoch behält sich die Sektionsleitung das Recht vor, Beschränkungen aufzuerlegen, wenn dies angesichts sportlicher Veranstaltungen oder im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes erforderlich erscheint.
  9. Das Mitbringen von Hunden auf das Gelände des UTC ist unter Einhaltung nachstehender
    Bedingungen erlaubt:
    –  Unter Beisein des Besitzers bzw. einer Aufsichtsperson ist der Hund immer an einer Leine
       zu
    halten.
    –  Bevor sich der Besitzer von seinem Hund entfernt, muss er ihm einen Beißkorb anlegen und
       die Leine so festmachen, dass der Hund niemanden belästigen kann. 
       Alternativ kann das Tier auch in einer geeigneten mitgebrachten Hundebox verwahrt werden.
    –  Der Hundehalter verpflichtet sich, eventuelle Verunreinigungen durch das Tier sofort 
       zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass es sich möglichst ruhig verhält. 
    –  
    Keinesfalls darf der Hund auf die Sandplätze mitgenommen werden. 

     

  10.  

III. 

Spielbetrieb bis auf Wiederruf

  1. Die Reservierung einer Spielzeit, die für ein Single 30 Minuten, für ein Doppelspiel 60 Minuten
    beträgt, erfolgt durch Anbringen des Namenskärtchens an der Spieltafel. Dies ist durch einen der teilnehmenden Spieler frühestens 1 Stunde vor Spielbeginn selbst vorzunehmen. 
  2. Unterstützenden Mitgliedern steht kein Spielrecht zu.
  3. Ein Single-Spiel muss mit einem, ein Doppel-Spiel mit mindestens zwei Namenskärtchen reserviert sein.
    Eine Viertelstunde vor Spielbeginn müssen alle Teilnehmer ihre Namenskärtchen auf der Spieltafel 
    angebracht haben, andernfalls ist jedes andere Mitglied berechtigt, sein Kärtchen hinzuzuhängen und 
    an dem Spiel teilzunehmen.
  4.  Die Reservierung einer neuen Spielzeit darf erst nach Beendigung des Spiels vorgenommen werden.
  5. Mitglieder, die noch nicht gespielt haben, genießen Vorrang vor Mitgliedern, die bereits gespielt haben. 
  6. Von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr stehen Vollmitgliedern, Junioren, Jugendlichen und Kindern ohne Unterschied die Plätze 1 – 4 zur Verfügung, soweit sich nicht Einschränkungen aus Pkt. III./5. ergeben bzw. ein Platz durch den Trainer belegt ist.
  7. Von Montag bis Freitag in der Zeit nach 17.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen haben prinzipiell Vollmitglieder Vorrang vor sämtlichen anderen Kategorien. Junioren, Jugendliche und Kinder dürfen nur auf freien Plätzen spielen, eine Reservierung nach Pkt. III./1. ist nicht gestattet. Sollten nach 17.00 Uhr Plätze unbelegt sein, dürfen diese von vorgenannten Kategorien benutzt werden.
    Bei Eintreffen von Vollmitgliedern müssen die Plätze sofort in Ordnung gebracht und an die Vollmitglieder abgetreten werden. Dies gilt sowohl für Single- als auch Doppelspiele.
  8. Gastspieler sind berechtigt, von Montag bis Sonntag den Platz 3 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie den Platz 4 bei unbegrenzter Spielzeit mit einem Vollmitglied zu benutzen. Diese Regelung gilt auch für Jugendliche und Junioren, ausgenommen der zeitlichen Spieleinschränkungen gemäß III./7. 

    Bei Austragung von Meisterschaftsspielen, Vergleichskämpfen und Clubmeisterschaften sowie bei von der Sektionsleitung festgelegten Trainingsstunden und sonstigen Vereinsaktivitäten ist die Gast­spielerregelung aufgehoben. 

    Die Gast-Spielzeit beträgt in der Regel 1 Stunde sowohl für Single- als auch Doppelspiele. 
    Ein Gastspiel ist spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn in die aufliegende Gastspielerliste einzutragen. 
    Wird diese Frist nicht eingehalten, ist ein Gastspiel nur möglich, wenn Platz 3 oder 4 nicht belegt ist. 
    Längerfristige Reservierungen sind nur für Platz 4 möglich. Eine Reservierung gemäß III./1. darf nicht 
    durchgeführt werden. 

    Eine zwangsweise Ablösung von Clubspielern durch Gastspieler ist nicht gestattet. Pro Gastspieler und Stunde gilt ein in der jährlichen Hauptversammlung festzulegender Betrag. Die Abrechnung erfolgt seitens des mitspielenden UTC-Mitgliedes mittels Zahlschein. Auch vorangemeldete Gastspielstunden sind bei Nichtkonsumierung (ausgenommen bei Schlechtwetter) zu bezahlen. Vor Beginn des Spieles hat das mitspielende UTC-Mitglied die Gastspielstunde in das aufliegende Vormerkbuch einzutragen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Regelung wird nach §36 der Geschäftsordnung und Durchführungsbestimmungen ein Disziplinarverfahren gegen das mitspielende UTC-Mitglied eingeleitet.

  9. Die Spieler haben jeweils am Ende ihrer Spielzeit den Platz abzuziehen und die Linien zu reinigen.
    Bei Notwendigkeit muss der Platz gespritzt werden. Die Netze sind nach dem Abziehen an den dafür 
    vorgesehenen Haken im Maschendrahtzaun aufzuhängen.
  10. Über die Frage, ob auf einem Tennisplatz mit Rücksicht auf den Platzzustand gespielt werden darf, entscheidet die Sektionsleitung bzw. eine von der Sektionsleitung namhaft gemachte Person.
  11. Die Sektionsleitung ist berechtigt, einzelne Plätze durch Anbringung von Kärtchen zu sperren.

 

 

 

 

 

 

 

2/06, UTC / Bö